Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 745690
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
smr GmbH - Schrott & Metallhandel Ravensburg
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Stettiner Straße 7, 88250 Weingarten
Handelsregister
Ulm, HRB 745690
EUID
DEB8537.HRB745690
Insolvenzgericht
Gericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 522/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Wirtschaftsjuristin Nathalie Detsch
Adresse
Bodnegger Straße 19, 88287 Grünkraut
Telefon
0751 76922-12
Fax
0751 64750
Gegenstand des Unternehmens
Der Streckenhandel von Stahl, Schrotten und Metallen, Schrott- und Metallhandel, Großhandel, Entsorgungskonzepte und Abfallberatung, Logistikdienstleistung (LKW, Schiff, Bahn), Abfalltransporte und Containerdienst, Disposition und Transporte, Komplettentsorgungslösungen, Aufbereitung von Schrotten und Metallen, Aufbereitung von Abfällen, Handel von nicht gefährlichen Abfällen, Direktvertrieb in Stahlwerke, Gießereien, Entsorgungsanlagen, Aufbereitungsbetriebe sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der smr GmbH - Schrott & Metallhandel Ravensburg ist am 29.12.2023 um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Frau Nathalie Detsch bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.02.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 15.02.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sowie den Prüfungstermin ist auf den 26.02.2024 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 001 in Ravensburg anberaumt. Die Zustellungen werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO durch die Insolvenzverwalterin durchgeführt.
Originalbekanntmachung
02.01.2024
20 IN 522/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smr GmbH - Schrott & Metallhandel Ravensburg, Stettiner Straße 7, 88250 Weingarten, vertreten durch den Geschäftsführer Louis Wessels
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 745690
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 242/23BA13BA/BA
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.12.2023 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Frau Wirtschaftsjuristin Nathalie Detsch
Bodnegger Straße 19, 88287 Grünkraut
Telefon: 0751 76922-12
Telefax: 0751 64750
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.02.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am ...
20 IN 522/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smr GmbH - Schrott & Metallhandel Ravensburg, Stettiner Straße 7, 88250 Weingarten, vertreten durch den Geschäftsführer Louis Wessels
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 745690
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 242/23BA13BA/BA
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.12.2023 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Frau Wirtschaftsjuristin Nathalie Detsch
Bodnegger Straße 19, 88287 Grünkraut
Telefon: 0751 76922-12
Telefax: 0751 64750
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.02.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 26.02.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 26.02.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 29.12.2023
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