Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 702007

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Insolvenzprofil

W. D. Aircraft GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sudetenstr. 57/2, 73540 Heubach
Handelsregister
Ulm, HRB 702007
EUID
DEB8537.HRB702007

Insolvenzgericht

Gericht
Aalen
Aktenzeichen
2 IN 213/05
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Bau von Flugzeugen, Flugzeugteilen, Luftfahrtzubehör, Leichtbauteilen und Flugzeugwartung sowie Einzelhandel und Großhandel mit diesen Produkten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. D. Aircraft GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Dallach, ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aalen einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

27.02.2026

2 IN 213/05 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. W. D. Aircraft GmbH, Sudetenstr. 57/2, 73540 Heubach, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Dallach Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 702007 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aalen Stuttgarter Straße 9 73430 Aalen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, ...

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