Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 741658

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ZEI-tec GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Stiewingstraße 101, 73433 Aalen
Handelsregister
Ulm, HRB 741658
EUID
DEB8537.HRB741658

Insolvenzgericht

Gericht
Aalen
Aktenzeichen
2 IN 502/21
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Bertram Ehmann

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Komponenten und Halbzeugen für elektrische Maschinen, wie Transformatoren, Elektromotoren und Generatoren und die Vermarktung dafür erworbener Rechte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEI-Tec GmbH ist anhängig. Die Prüfung der bis zum 10.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

14.02.2024

2 IN 502/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ZEI-Tec GmbH, Stiewingstraße 101, 73433 Aalen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Bertram Ehmann Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 741658 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 10.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur...

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