Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 735449

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Insolvenzprofil

Zweigwerk11 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Industriestraße 11, 73054 Eislingen
Handelsregister
Ulm, HRB 735449
EUID
DEB8537.HRB735449

Insolvenzgericht

Gericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 443/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung und Vermietung von im Eigentum der Gesellschaft stehender oder von der Gesellschaft angemieteter Immobilien sowie die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Events.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ulm hat über den Antrag der Zweigwerk11 GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Göppingen einzureichen.

Originalbekanntmachung

02.03.2026

3 IN 443/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Zweigwerk11 GmbH, Industriestr. 11, 73054 Eislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Paul Lampart Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 735449 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Göppingen Schlossplatz 1 73033 Göppingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 I...

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