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Insolvenzprofil
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Verwaltung von Unternehmungen, auch durch die Übernahme der Stellung einer Komplementärin in Kommanditgesellschaften, von sonstigem Vermögen, von Beteiligungen und von anderen Gesellschaften, jeweils gegebenenfalls auch im Ausland. Gegenstand des Unternehmens sind nicht Tätigkeiten, die einer Zustimmung oder Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen. Beteiligung an anderen Gesellschaften, welche Tätigkeiten i.S.v. § 34 c Abs. 1 Ziff 1 a) (Vermittlung von Immobilien und Darlehen), Ziff. 2 a) (Bauträgertätigkeit) und Ziff. 2 b) (Baubetreuung) der Gewerbeordnung ausüben. Die (eigene) Ausübung der Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 a) der Gewerbeordnung (Vermittlung des Abschlusses von oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen), gemäß Ziffer 2 a) und b) (Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte und wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASB GmbH in Bobingen ist beim Amtsgericht Augsburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Exner hat seine Vergütung und Auslagen vom Gericht festsetzen lassen. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft; Widerspruchsfristen liefen bis zum 08.04.2026 bzw. 12.06.2026. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Ein Betrag in Höhe von 1.589,33 € steht zur Verteilung, während Forderungen in Höhe von 389.629,17 € zu berücksichtigen sind. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 12.06.2026 vorzubringen.
Originalbekanntmachung
1 IN 421/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Franz Georg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 17895 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 10.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.02.2026
Originalbekanntmachung
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1 IN 421/18 Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Exner, hat mitgeteilt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 1.589,33 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Augsburg unter dem Aktenzeichen 3 IN 421/18 niedergelegten Schlussverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 389.629,17 € zu berücksichtigen. Augsburg, den 11.05.2026 Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
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