Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 27657

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Insolvenzprofil

Bavaria Flughafen Transfer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 27657
EUID
DED2102V.HRB27657

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 34/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Matthias Hofmann

Gegenstand des Unternehmens

Beförderung von Personen, insbesondere Transfer von Personen von und zu Flughäfen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bavaria Flughafen Transfer GmbH in Augsburg ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Der Insolvenzbeschlag bleibt für die Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuer(rück)berichtigungen aus den Quotenzahlungen an Insolvenzgläubiger mit Forderungen, die Umsatzsteuer enthalten, aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Matthias Hofmann beauftragt. Das Verfahren ist somit im Stadium der Aufhebung und nachträglichen Verteilung abgeschlossen.

Originalbekanntmachung

24.06.2025

5 IN 34/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bavaria Flughafen Transfer GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Böttcher Matthias Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 27657 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 04.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74 - 97 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Augsburg - I...

Originalbekanntmachung

24.06.2025

5 IN 34/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bavaria Flughafen Transfer GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Böttcher Matthias Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 27657 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Pröllstraße 24, 86157 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschl...

Originalbekanntmachung

19.08.2025

5 IN 34/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bavaria Flughafen Transfer GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Böttcher Matthias Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 27657 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.10.2025 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem ...

Originalbekanntmachung

19.08.2025

5 IN 34/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bavaria Flughafen Transfer GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Böttcher Matthias Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 27657 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Pröllstraße 24, 86157 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemä...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

5 IN 34/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bavaria Flughafen Transfer GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Böttcher Matthias Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 27657 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Der Insolvenzbeschlag bleibt für die Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuer(rück)berichtigungen aus den Quotenzahlungen an Insolvenzgläubiger mit Forderungen die Umsatzsteuer enthalten aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Matthias Hofmann beauftragt. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 19.03.2026

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