Antragsverfahren Bayern HRB 34727

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Insolvenzprofil

CSC Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Augsburger Straße 10, 86157 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 34727
EUID
DED2102V.HRB34727

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
IN 518/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Baumanagement, Projektierung, Tätigkeit als Generalunternehmer, Planung und Vermarktung von Immobilienprojekten; Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Augsburg hat über den Antrag der CSC Bau GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Originalbekanntmachung

11.03.2026

IN 518/25 | In dem Verfahren über den Antrag der CSC Bau GmbH, Watzmannstraße 1, 86163 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sanders Alexander Aurelio - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. CSC Bau GmbH, Watzmannstraße 1, 86163 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sanders Alexander Aurelio Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34727 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung...

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