Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Sicherheitsdienstleistungen aller Art - insbesondere die gewerbsmäßige Bewachung von Leben und/oder Eigentum fremder Personen (gem. § 34 a GewO), Personen- und Veranstaltungsschutz, Schlüsseldienst, Transportbegleitungen, Aus- und Weiterbildung von Sicherheitspersonal, Geld- und Werttransport, Revierstreifentätigkeit, Alarmverfolgung; Bürodienstleistungen aller Art; Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEKA Bewachungs- und Service GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Landshut ist. Im Verfahren sind gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich bis zum 18.05.2026 angemeldet worden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 23.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Zudem wurde die Vergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters gemäß dessen Antrag vom 29.04.2026 festgesetzt. Die Umsatzsteuer wurde in der Höhe von 19 % hinzugerechnet. Gegen die Entscheidung zur Festsetzung der Vergütung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
IN 162/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DEKA Bewachungs- und Service GmbH, Erfurterstraße 29, 85386 Eching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kohn Dorit Anna Else Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 23776 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 18.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.05.2026
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