Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Die Wirtschaftsmanufaktur Catalano & Kollegen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pilsener Straße 9, 86199 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 31744
EUID
DED2102V.HRB31744
Insolvenzgericht
Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 774/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Insolvenzverwalterin
Gegenstand des Unternehmens
Erstellung von Wirtschaftsanalysen, insbesondere für Finanzdienstleistungsunternehmen, Networkmarketing, Vermittlung und Verkauf von Edelmetallen (Gold, Silber) und strategischen Edelmetallen (Seltene Erden). Erlaubnispflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirtschaftsmanufaktur Catalano & Kollegen GmbH ist anhängig. Die Wirtschaftsmanufaktur Catalano & Kollegen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Laskowski Christoph, ist Schuldnerin. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Am 22.12.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist in der Phase der Masseunzulänglichkeit.
Originalbekanntmachung
04.09.2025
Az.: IN 774/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Die Wirtschaftsmanufaktur Catalano & Kollegen GmbH, Pilsener Straße 9, 86199 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Laskowski Christoph
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 31744
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.09.2025 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)8099440, Telefax: +49(821)80994420.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entsch...
Az.: IN 774/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Die Wirtschaftsmanufaktur Catalano & Kollegen GmbH, Pilsener Straße 9, 86199 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Laskowski Christoph
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 31744
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.09.2025 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)8099440, Telefax: +49(821)80994420.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.09.2025
Originalbekanntmachung
22.12.2025
5 IN 774/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Wirtschaftsmanufaktur Catalano & Kollegen GmbH, Pilsener Straße 9, 86199 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Laskowski Christoph
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 31744
- Schuldnerin -
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hat die Insolvenzverwalterin am 22.12.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.12.2025
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