Antragsverfahren Bayern HRB 17337

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DINO DRUCK & Medien GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schroeckstraße 8, 86152 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 17337
EUID
DED2102V.HRB17337

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
IN 1127/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Offset-Druckerei, ferner: Erbringung von Marketing- und PR-Leistungen mittels konventioneller und elektronischer Medien, Kulturmanagement einschließlich des Betriebs von Lichtspielhäusern und Beratung von Event- Veranstaltern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Augsburg hat über den Antrag der DINO DRUCK & Medien GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das EGVP eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

25.03.2026

IN 1127/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. DINO DRUCK & Medien GmbH, Schroeckstraße 8, 86152 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Gratza Ellen Rose Margarete Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17337 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum ...

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