Antragsverfahren Bayern HRB 38452

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Insolvenzprofil

DMartin Bauwerksschutz GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bischof-Wikterp-Ring 19, 86920 Denklingen
Handelsregister
Augsburg, HRB 38452
EUID
DED2102V.HRB38452

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
IN 931/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Holz- und Bautenschutz, insbesondere Bodenbeschichtung, Kunstharzverarbeitung, Betonverpressung, Betonsanierung, Tiefgaragenabdichtung, Baureparatur, -trocknung und -reinigung und Sandstrahlen, sowie andere zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Baudienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Augsburg hat über den Antrag der DMartin Bauwerksschutz GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg einzureichen.

Originalbekanntmachung

14.01.2026

IN 931/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. DMartin Bauwerksschutz GmbH, Bischof-Wikterp-Ring 19, 86920 Epfach, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Martin Roland Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38452 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachw...

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