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Insolvenzprofil
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Innenausbau (Trockenbau, Fliesenlegen, Kabel- und Rohrverlegung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Rollladen- und Jalousienhandwerk), Altbausanierung (Entrümpelung, Entkernung, Neugestaltung), Raumausstattung (Gestaltung von Wand, Boden, Decke; Gebäudereinigung), Außenanlagengestaltung (Gartengestaltung und -pflege, Erdbewegung), Holz- und Bautenschutz (Sanierung von Brand-, Wasser-, Feuchteschäden), Transporte und Umzüge, ferner die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fidelis GmbH, Königsbrunn, ist eröffnet. Das Amtsgericht Augsburg hat das Verfahren unter der Aktenzeichen 1 IN 403/18 geführt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen geprüft; die Prüfung der bis 06.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 49-63) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Alexander Krist, Gesellschafter der Schuldnerin, beschlossen. Dieser Vergleich sieht die Zahlung von 200.000,00 Euro in vier Raten zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen aus einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Augsburg vor. Die Gläubiger hatten Gelegenheit, bis 29.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt zu erheben. Da keine wirksamen Einwendungen erhoben wurden, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
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