Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 24037

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Insolvenzprofil

Fidelis GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Zeißstraße 10, 86343 Königsbrunn
Handelsregister
Augsburg, HRB 24037
EUID
DED2102V.HRB24037

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
1 IN 403/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Innenausbau (Trockenbau, Fliesenlegen, Kabel- und Rohrverlegung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Rollladen- und Jalousienhandwerk), Altbausanierung (Entrümpelung, Entkernung, Neugestaltung), Raumausstattung (Gestaltung von Wand, Boden, Decke; Gebäudereinigung), Außenanlagengestaltung (Gartengestaltung und -pflege, Erdbewegung), Holz- und Bautenschutz (Sanierung von Brand-, Wasser-, Feuchteschäden), Transporte und Umzüge, ferner die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fidelis GmbH, Königsbrunn, ist eröffnet. Das Amtsgericht Augsburg hat das Verfahren unter der Aktenzeichen 1 IN 403/18 geführt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen geprüft; die Prüfung der bis 06.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 49-63) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Alexander Krist, Gesellschafter der Schuldnerin, beschlossen. Dieser Vergleich sieht die Zahlung von 200.000,00 Euro in vier Raten zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen aus einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Augsburg vor. Die Gläubiger hatten Gelegenheit, bis 29.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt zu erheben. Da keine wirksamen Einwendungen erhoben wurden, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Originalbekanntmachung

12.02.2024

1 IN 403/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fidelis GmbH, Zeissstraße 10, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Krist Alexander Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24037 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Kolar Beate, Ringstraße 1, 23714 Malente, Gz.: 106/18/ko | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss des Vergleiches mit Herrn Alexander Krist, Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin, über die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 200.000,00 in vier Raten zu je 50.000,00 bis zum 30.09.2024 zur Abgeltung und Erledigung der Anfechtungsansprüche aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Augsburg vom 19.09.2023 (Az. 125 03186/22) in Höhe von € 358.740,36 und dem rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Augsburg vom 10. Januar in Höhe von € 1.957,15 und € 16.874,50 jeweils zzgl. Zinsen. das schriftliche V...

Originalbekanntmachung

09.03.2026

1 IN 403/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fidelis GmbH, Zeissstraße 10, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Krist Alexander Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24037 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Kolar Beate, Ringstraße 1, 23714 Malente, Gz.: 106/18/ko | 1. Die Prüfung der bis 06.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 49-63 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht...

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