Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 36759

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Insolvenzprofil

KÖNIGSPFLEGE Ambulanter Pflegedienst Augsburg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schießgrabenstraße 6, 86150 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 36759
EUID
DED2102V.HRB36759

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
IN 1190/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Pflegediensten, insbesondere von ambulanter Pflege.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KÖNIGSPFLEGE Ambulanter Pflegedienst Augsburg GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg am 11.12.2025 mangels Masse abgewiesen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der antragstellenden Gläubigerin gestellt. Da keine ausreichende Masse für die Durchführung des Verfahrens vorhanden ist, wurde der Antrag abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Anforderungen an die Signatur und den Übermittlungsweg gelten.

Originalbekanntmachung

18.12.2025

IN 1190/24 | In dem Verfahren über den Antrag der KÖNIGSPFLEGE Ambulanter Pflegedienst Augsburg GmbH, Schießgrabenstraße 6, 86150 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Curak Zlatko - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. KÖNIGSPFLEGE Ambulanter Pflegedienst Augsburg GmbH, Schießgrabenstraße 6, 86150 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Curak Zlatko Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36759 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Pflegedienst | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entsch...

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