Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 31093

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Insolvenzprofil

Medical World GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Max-Fischer-Straße 11, 86399 Bobingen
Handelsregister
Augsburg, HRB 31093
EUID
DED2102V.HRB31093

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
1 IN 663/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Adresse
Brienner Straße 48, 80333 München

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb medizintechnischer Produkte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medical World GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ulrich Cramer, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Dieser Antrag wurde am 10.03.2026 eingereicht. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Bei der Berechnung der Regelvergütung ging das Gericht von einem Vermögenswert in Höhe von 60.106,04 EUR aus. Es wurde ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % als gerechtfertigt angesehen. Die Auslagenpauschale wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

1 IN 663/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Medical World GmbH, Max-Fischer-Straße 11, 86399 Bobingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner Valentina Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 31093 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Brienner Straße 48, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfol...

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