Schlussverteilung Bayern HRB 27586

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Insolvenzprofil

Mehringer Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Dorfleite 20, 86641 Rain
Handelsregister
Augsburg, HRB 27586
EUID
DED2102V.HRB27586

Insolvenzgericht

Gericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 178/22
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Plail
Adresse
Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Verwaltung von Beteiligungen, Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung für Handelsgesellschaften

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mehringer Verwaltungs GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Plail, hat die Schlussverteilung beantragt und das Gericht hat dieser zugestimmt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen niedergelegt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 18.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Die Schlussanhörung erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO und ersetzt den Schlusstermin. Die Verteilungsmasse beträgt 0,00 EUR, während Forderungen in Höhe von 360.172,98 EUR zu berücksichtigen sind. Aufgrund des einbezahlten Kostenvorschusses erfolgt die Auszahlung der Vergütung aus der Staatskasse.

Originalbekanntmachung

07.08.2025

IN 178/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mehringer Verwaltungs GmbH, Dorfleite 20, 86641 Rain, vertreten durch die Geschäftsführerin Mehringer Gabriele Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 27586 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 04.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgerich...

Originalbekanntmachung

27.03.2026

IN 178/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mehringer Verwaltungs GmbH, Dorfleite 20, 86641 Rain, vertreten durch die Geschäftsführerin Mehringer Gabriele Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 27586 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Plail, Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.02.2026. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterli...

Originalbekanntmachung

27.03.2026

IN 178/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mehringer Verwaltungs GmbH, Dorfleite 20, 86641 Rain, vertreten durch die Geschäftsführerin Mehringer Gabriele Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 27586 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.05.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nördlingen...

Originalbekanntmachung

21.04.2026

IN 178/22 Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Christian Plail, hat mitgeteilt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mehringer Verwaltungs GmbH, Dorfleite 20, 86641 Rain, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 0,00 Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind EUR 360.172,98 Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen: IN 178/22 niedergelegt. Augsburg, den 21.04.2026 Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht -

Originalbekanntmachung

29.05.2026

IN 178/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mehringer Verwaltungs GmbH, Dorfleite 20, 86641 Rain, vertreten durch die Geschäftsführerin Mehringer Gabriele Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 27586 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n am 27.05.2026. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nördlingen Tändelmarkt 5 86720 Nördlingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung...

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