Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 35333

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Insolvenzprofil

PATIAAL Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Jakoberstraße 55, 86152 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 35333
EUID
DED2102V.HRB35333

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
8 IN 297/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Volker Böhm
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

Gastronomie (Restaurant, Imbiss, Heim- und Lieferservice, Bar, Kneipe, Internet-Café, Bistro, Bäckerei, Kiosk usw.), Lebensmittel (Groß- und Einzelhandel), Reinigungsservice, Hausmeisterservice, Kurierfahrer, Transportunternehmen, An- und Vermietung von Immobilien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PATIAAL Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer Lal Tarsem, wird vom Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 8 IN 297/23 behandelt. Im Rahmen des Verfahrens ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt. Die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss des Gerichts festgesetzt; der genaue Betrag ist in der Bekanntmachung als Platzhalter "BETRAG" angegeben. Bei der Festsetzung wurde ein Vermögenswert in Höhe von 55.846,17 EUR zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 % wurde als gerechtfertigt angesehen. Die Vergütung und Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % wurden gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) berechnet. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag in Höhe von "BETRAG" Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Parallel dazu erfolgt die Prüfung der bis zum 19.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 20.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.

Originalbekanntmachung

14.01.2026

8 IN 297/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PATIAAL Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Restaurant King Masala, Jakoberstraße 55, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Lal Tarsem Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35333 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der...

Originalbekanntmachung

23.03.2026

8 IN 297/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PATIAAL Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Restaurant King Masala, Jakoberstraße 55, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Lal Tarsem Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35333 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 19.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festg...

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