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Halten und Verwalten von Beteiligungen als Holdinggesellschaft, Entwicklung und Gestaltung von Industriegütern, Investitionsgütern und Konsumgütern, sowie deren Umsetzung, Beschaffung und Herstellung sowie dem dafür erforderlichen Projektmanagement.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in Aichach, ist beim Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 2 IN 11/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Matthias Räupke, hat mitgeteilt, dass mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es liegt Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vor, und die Abwicklung erfolgt nach § 209 InsO. Die Kosten des Verfahrens gemäß § 54 InsO sind in voller Höhe bezahlt. Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO in Höhe von 262,80 EUR kann ein Betrag von 49,00 EUR bezahlt werden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg niedergelegt. Später wird das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
2 IN 11/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 07.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2025
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2 IN 11/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PLASTIXS Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38077 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 02.07.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2025
Originalbekanntmachung
2 IN 11/23 Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Matthias Räupke hat mitgeteilt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLASTIXS Holding GmbH, Georgenstraße 9a, 86551 Aichach, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es liegt Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vor. Die Abwicklung erfolgt nach § 209 InsO. Die Kosten des Verfahrens gemäß § 54 InsO sind in voller Höhe bezahlt. Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO in Höhe von 262,80 EUR kann ein Betrag von 49,00 EUR bezahlt werden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen: 2 IN 11/23 niedergelegt. Augsburg, den 02.01.2026 Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
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