Vorläufiges Insolvenzverfahren Sachsen HRB 39090

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Insolvenzprofil

Reinhold Hartmann Fensterbaufachbetrieb GmbH,

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Osramstraße 1, 86830 Schwabmünchen
Handelsregister
Augsburg, HRB 39090
EUID
DED2102V.HRB39090

Insolvenzgericht

Gericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 924/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Adresse
Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig
Telefon
0341 652200
E-Mail
infofloether-wissing.de
Fax
0341 65220111

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Einbau von Fenstern, Türen und Rolläden; gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene Rechnung oder fremde Rechnung und die damit in Zusammenhang stehende Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte; Verwaltung von Immobilien und Wohnungseigentum; An- und Verkauf von unbebauten bzw. bebauten Grundstücken ohne Einbringung einer Bauleistung ist nicht Gegenstand der Gesellschaft.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Leipzig hat am 29.04.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Reinhold Hartmann Fensterbaufachbetrieb GmbH, Schwabmünchen, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Leipzig, bestellt worden. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt, neue werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

29.04.2026

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 404 IN 924/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Reinhold Hartmann Fensterbaufachbetrieb GmbH, Osramstraße 1, 86830 Schwabmünchen, Amtsgericht Augsburg , HRB 39090 vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | ergeht am 29.04.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 29.04.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther Nikolaistraße 3-5 04109 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 652200 Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: infofloether-wissing.de bestellt. 3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). 4. Der vorläufige ...

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