Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 14644

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Insolvenzprofil

Reisetreff-Point GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Donauwörther Straße 1, 89420 Höchstädt a.d. Donau
Handelsregister
Augsburg, HRB 14644
EUID
DED2102V.HRB14644

Insolvenzgericht

Gericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 137/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung und Veranstaltung von Reisen aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisetreff-Point GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 14644 eingetragen. Die Geschäftsführer sind Stefanie Benaczek und Michael Besel. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angesetzt. Dieser Termin dient der Abgeltung der Ansprüche gegen die Geschäftsführer Michael Besel und Stefanie Benaczek in ihren Funktionen als Gesellschafter und Geschäftsführer durch Abschluss eines Vergleichs nach § 278 VI ZPO. Der Termin findet am Montag, den 21.07.2025, um 09:00 Uhr im Sitzungssaal F 152, 1. OG, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen statt. Hinweise zur Beschlussunfähigkeit gemäß § 160 InsO sowie zur Einsichtnahme des Antrags des Insolvenzverwalters bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen sind enthalten. Die Bekanntgabe erfolgte durch das Amtsgericht Nördlingen am 17.06.2025.

Originalbekanntmachung

18.06.2025

IN 137/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Reisetreff-Point GmbH, Donauwörther Straße 1, 89420 Höchstädt a.d.Donau, vertreten durch die Geschäftsführer Benaczek Stefanie und Besel Michael Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 14644 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs nach § 278 VI ZPO zur Abgeltung der Ansprüche gegen Michael Besel und Stefanie Benaczek in ihren Funktionen als Gesellschafter und Geschäftsführer wird bestimmt auf Montag, 21.07.2025, 09:00 Uhr Sitzungssaal F 152, 1. OG, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der vollständige Inhalt des Antrags des Insolvenzverwalters kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Nördlingen eingesehen werden. Amtsgericht Nördl...

Originalbekanntmachung

29.08.2025

IN 137/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Reisetreff-Point GmbH, Donauwörther Straße 1, 89420 Höchstädt a.d.Donau, vertreten durch die Geschäftsführer Benaczek Stefanie und Besel Michael Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 14644 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Menn, Berger Allee 7, 86609 Donauwörth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antr...

Originalbekanntmachung

29.08.2025

IN 137/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Reisetreff-Point GmbH, Donauwörther Straße 1, 89420 Höchstädt a.d.Donau, vertreten durch die Geschäftsführer Benaczek Stefanie und Besel Michael Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 14644 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.10.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amts...

Originalbekanntmachung

02.09.2025

IN 137/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Reisetreff-Point GmbH, Donauwörther Straße 1, 89420 Höchstädt a.d.Donau, vertreten durch die Geschäftsführer Benaczek Stefanie und Besel Michael Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 14644 - Schuldnerin - | |findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 16.630,47 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 55.657,54 Euro. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 02.09.2025

Originalbekanntmachung

29.05.2026

IN 137/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Reisetreff-Point GmbH, Donauwörther Straße 1, 89420 Höchstädt a.d.Donau, vertreten durch die Geschäftsführer Benaczek Stefanie und Besel Michael Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 14644 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nördlingen Tändelmarkt 5 86720 Nördlingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die ...

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