Berichts- und Prüfungstermin Bayern HRB 26645

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

RIMU Agrartechnologie GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hans-Sachs-Straße 16, 86399 Bobingen
Handelsregister
Augsburg, HRB 26645
EUID
DED2102V.HRB26645

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
1 IN 864/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

PIanung, Projektierung, Herstellung und Vertrieb von Abluftreinigungsanlagen für landwirtschaftliche und industrielle Einrichtungen, sowie Vertrieb von Steuer- und Regeltechnik für vorgenannte Anlagen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMU Agrartechnologie GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 09.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 04.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

13.01.2026

1 IN 864/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RIMU Agrartechnologie GmbH, Hans-Sachs-Str. 16, 86399 Bobingen, vertreten durch die Geschäftsführer Rieth Robert und Rieth Ute Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 26645 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 09.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60-66 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Au...

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