Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 11802

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Insolvenzprofil

Rosenberger GmbH

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hinter dem Schwalbeneck 15, 86152 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 11802
EUID
DED2102V.HRB11802

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 338/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Böhm

Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit Büromaschinen und Büroartikeln und die Reparatur von Büromaschinen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosenberger GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Karl-Heinz Rosenberger, wird beim Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 7 IN 338/22 geführt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Böhm hat eine Verteilung für Alt-Masseverbindlichkeiten in Höhe von 16.659,53 € auf Forderungen in Höhe von 18.382,55 € bekanntgegeben. Für nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von 152.354,13 € steht keine Masse zur Verfügung. Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 14.10.2025 ist aufgehoben worden. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 17.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung zu erheben. Das Insolvenzverfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO mit Wirkung vom 11.05.2026 eingestellt worden.

Originalbekanntmachung

08.05.2025

7 IN 338/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rosenberger GmbH, Hinter dem Schwalbeneck 15, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rosenberger Karl-Heinz, geb. Rosenberger Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 11802 - Schuldnerin - | Beschluss: | 1. Der Beschluss vom 14.03.2025 über die Bestimmung des Schlusstermins nach § 197 InsO wird aufgehoben. 2. Der Schlusstermin wird abgesetzt. | Gründe: | Es findet keine Schlussverteilung statt. Das Verfahren ist nach § 211 InsO einzustellen. In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 133.845,13 € zu berücksichtigen und nicht wie unter Ziffer 2. angegeben in Höhe von 1.333.845,13 €. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Ent...

Originalbekanntmachung

13.05.2025

7 IN 338/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rosenberger GmbH, Hinter dem Schwalbeneck 15, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rosenberger Karl-Heinz, geb. Rosenberger Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 11802 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 07.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Augsburg - In...

Originalbekanntmachung

17.02.2026

7 IN 338/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rosenberger GmbH, Hinter dem Schwalbeneck 15, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rosenberger Karl-Heinz, geb. Rosenberger Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 11802 - Schuldnerin - | 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 14.10.2025 (Az.: 7 IN 338/22) wird aufgehoben. 2. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.03.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnun...

Originalbekanntmachung

19.02.2026

7 IN 338/22 Der Insolvenzverwalter Rechtsanwallt Böhm hat mitgeteilt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosenberger GmbH, v.d.d. GF Karl-Heinz Rosenberger, Hinter dem Schwalbeneck 15, 86152 Augsburg (Amtsgericht Augsburg, IN 338/22) steht für die Alt-Masseverbindlichkeiten in Höhe von 18.382,55 € ein Betrag in Höhe von 16.659,53 zur Verteilung zur Verfügung. Für die nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von 152.354,13 € ist eine zur Verteilung stehende Masse nicht vorhanden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigen den Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -, Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Amtsgericht - Insolvenzgericht - Augsburg Augsburg, den 18.02.2026

Originalbekanntmachung

12.05.2026

7 IN 338/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rosenberger GmbH, Hinter dem Schwalbeneck 15, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rosenberger Karl-Heinz, geb. Rosenberger Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 11802 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Ab...

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