Antragsverfahren Bayern HRB 39184

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Insolvenzprofil

RP Betriebs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Celsiusstraße 15, 86899 Landsberg am Lech
Handelsregister
Augsburg, HRB 39184
EUID
DED2102V.HRB39184

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
IN 1181/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung von Verpackungen und Handel mit Verpackungsmaterialien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Augsburg hat den Antrag der RP Betriebs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Signatur und des Übermittlungswegs zu beachten sind.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

IN 1181/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. RP Betriebs GmbH, Celciusstraße 15, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Romio Hans Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39184 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis ...

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