Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 33770

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Insolvenzprofil

The Bavarian Cartel GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Provinostraße 47, 86153 Augsburg
Handelsregister
Augsburg, HRB 33770
EUID
DED2102V.HRB33770

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 830/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Gropp Thorsten

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von bayerischen Produkten, insbesondere von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken und Lebensmitteln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Bavarian Cartel GmbH, Augsburg, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 09.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sowie der nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

11.02.2026

5 IN 830/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Bavarian Cartel GmbH, Provinostraße 47, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gropp Thorsten Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 33770 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 09.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 30 und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 1 - 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wu...

Originalbekanntmachung

01.06.2026

5 IN 830/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Bavarian Cartel GmbH, Provinostraße 47, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gropp Thorsten Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 33770 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Stemshorn, Provinostraße 52, 86153 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vo...

Originalbekanntmachung

01.06.2026

5 IN 830/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Bavarian Cartel GmbH, Provinostraße 47, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gropp Thorsten Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 33770 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.07.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vor...

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