Forderungsanmeldung Bayern HRB 33007

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TRANS-MCG GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kolonie 21, 86857 Hurlach
Handelsregister
Augsburg, HRB 33007
EUID
DED2102V.HRB33007

Insolvenzgericht

Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
8 IN 846/21
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Transporten aller Art

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRANS-MCG GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 18.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Die Bekanntmachung wurde am 18.03.2026 vom Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

24.03.2026

8 IN 846/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TRANS-MCG GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Kolonie 21, 86857 Hurlach Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 33007 - Schuldnerin - Zustellungsbevollmächtigter: Rusu Ion | 1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36 - 41 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht...

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