Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 5499

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Insolvenzprofil

Der Bayernfranzl GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Straubinger Straße 15, 94569 Stephansposching
Handelsregister
Deggendorf, HRB 5499
EUID
DED2201V.HRB5499

Insolvenzgericht

Gericht
Deggendorf
Aktenzeichen
1 IN 113/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Konfektionierung und Handel mit bayerischen Spezialitäten im In- und Ausland

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bayernfranzl GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Egerer Heinrich, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht Deggendorf einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

16.02.2026

1 IN 113/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Der Bayernfranzl GmbH, Straubinger Straße 15, 94569 Stephansposching, vertreten durch den Geschäftsführer Egerer Heinrich Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Register-Nr.: HRB 5499 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Deggendorf Amanstr. 17 94469 Deggendorf einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine be...

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