Berichts- und Prüfungstermin Bayern HRB 1179

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Elektro Jan Bayer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstraße 8, 94491 Hengersberg
Handelsregister
Deggendorf, HRB 1179
EUID
DED2201V.HRB1179

Insolvenzgericht

Gericht
Deggendorf
Aktenzeichen
1 IN 116/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Elektroarbeiten, der Handel mit und der Vertrieb von Elektroartikeln und -geraten, sowie die Herstellung, der Vertrieb und die Reparatur von Blitzschutzanlagen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Jan Bayer GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Deggendorf. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 04.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 09.02.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

02.01.2024

1 IN 116/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Elektro Jan Bayer GmbH, Bahnhofstraße 8, 94491 Hengersberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bayer Andreas Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 1179 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 04.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Ents...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.