Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ettl Bräu Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstraße 2, 94244 Teisnach
Handelsregister
Deggendorf, HRB 4596
EUID
DED2201V.HRB4596
Insolvenzgericht
Gericht
Deggendorf
Aktenzeichen
1 IN 42/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Karg Kollegen
Person
Rechtsanwalt Michael Ertl
Adresse
D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg
Telefon
+49 (941) 467187-30
E-Mail
regensburg@karg-kollegen.de
Fax
+49 (941) 467187-31
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Ettl Bräu GmbH & Co. KG, die den Betrieb einer Brauerei zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ettl Bräu Verwaltungs GmbH ist anhängig. Zum Sonderinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Ertl bestellt. Dessen Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Michael Burkert als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ettl Bräu GmbH Co. KG angemeldeten Forderung. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 17.01.2025 von der Prüfung ausgenommenen Forderung erfolgt nach abschließender Prüfung durch den Sonderinsolvenzverwalter im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
02.04.2026
1 IN 42/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ettl Bräu Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 2, 94244 Teisnach, vertreten durch den Geschäftsführer Haas Günther
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4596
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Ertl
D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg
Telefon: +49 (941) 467187-30
Telefax: +49 (941) 467187-31
Email: regensburg@karg-kollegen.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Michael Burkert als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ettl Bräu GmbH Co. KG im hiesiegen Verfahren angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Deggendorf
Amanstr. 17
94469 Degg...
1 IN 42/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ettl Bräu Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 2, 94244 Teisnach, vertreten durch den Geschäftsführer Haas Günther
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4596
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Ertl
D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg
Telefon: +49 (941) 467187-30
Telefax: +49 (941) 467187-31
Email: regensburg@karg-kollegen.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Michael Burkert als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ettl Bräu GmbH Co. KG im hiesiegen Verfahren angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Deggendorf
Amanstr. 17
94469 Deggendorf
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Deggendorf - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Originalbekanntmachung
12.05.2026
1 IN 42/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ettl Bräu Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 2, 94244 Teisnach, vertreten durch den Geschäftsführer Haas Günther
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4596
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 17.01.2025 von der Prüfung ausgenommenen durch den Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der anmeldenden Firma Forderung Tabellenblattnummer 2 erfolgt nach abschließender Prüfung durch den Sonderinsolvenzverwalter im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist...
1 IN 42/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ettl Bräu Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 2, 94244 Teisnach, vertreten durch den Geschäftsführer Haas Günther
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4596
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 17.01.2025 von der Prüfung ausgenommenen durch den Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der anmeldenden Firma Forderung Tabellenblattnummer 2 erfolgt nach abschließender Prüfung durch den Sonderinsolvenzverwalter im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Deggendorf - Insolvenzgericht - 12.05.2026
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