Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 3402

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MEDIS Medical Technology GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Flurstraße 8, 94234 Viechtach
Handelsregister
Deggendorf, HRB 3402
EUID
DED2201V.HRB3402

Insolvenzgericht

Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 125/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Michel Lichtenberg
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
lichtenberg@rae-voelpel.com
Fax
0641/48029030

Gegenstand des Unternehmens

Einrichtungsplanung von Instituten sowie die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von medizinischen Ausrüstungen / Anlagen speziell für die Bereiche der Anatomie, Rechtsmedizin und Pathologie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Gießen hat am 11.06.2024 im Antragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Hanne Weber, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Die Antragstellerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Insbesondere ist es der Antragstellerin verboten, Forderungen einzuziehen, abzutreten oder zu belasten sowie Anlage- oder Umlaufvermögen zu veräußern. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Antragstellerin, die Begründung, Änderung und Beendigung solcher Verhältnisse unterliegen jedoch dem Zustimmungsvorbehalt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Schuldner der Antragstellerin sind angewiesen, nur noch unter Beachtung der Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

12.06.2024

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 125/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), vertreten durch: Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Wilhlemstraße 19, 35392 Gießen, ist am 11.06.2024 um 14:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräuß...

Originalbekanntmachung

27.06.2024

6 IN 125/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), vertr. d.: Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.06.2024 um 14:34 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, 26.06.2024

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