Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Einrichtungsplanung von Instituten sowie die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von medizinischen Ausrüstungen / Anlagen speziell für die Bereiche der Anatomie, Rechtsmedizin und Pathologie.
Das Amtsgericht Gießen hat am 11.06.2024 im Antragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Hanne Weber, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Die Antragstellerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Insbesondere ist es der Antragstellerin verboten, Forderungen einzuziehen, abzutreten oder zu belasten sowie Anlage- oder Umlaufvermögen zu veräußern. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Antragstellerin, die Begründung, Änderung und Beendigung solcher Verhältnisse unterliegen jedoch dem Zustimmungsvorbehalt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Schuldner der Antragstellerin sind angewiesen, nur noch unter Beachtung der Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
6 IN 125/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), vertr. d.: Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.06.2024 um 14:34 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, 26.06.2024
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