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Insolvenzprofil
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Die Entwicklung, Planung, Ausführung, Wartung, Instandhaltung, Überwachung, Betriebsführung von Energietechniken und Anlagen, Softwareentwicklung, der Handel mit und der Vertrieb von Komponenten und Anlagen sowie Service- und Dienstleistungen im Bereich der Umwelttechnik.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpensolar Service GmbH ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben. Der Insolvenzbeschlag bleibt für die Restforderung gegenüber Herrn Zirm aus geltend gemachten Anfechtungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Wolfgang Müller beauftragt. Gegen die Entscheidung hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Gegen die Entscheidung hinsichtlich der Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Fristen beginnen mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
IN 421/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Alpensolar Service GmbH, Gewerbepark 25, 87477 Sulzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Zirm Oliver Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 10503 - Schuldnerin - Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches bzgl. der Ansprüche gegenüber Herrn Oliver Zirm, nach welchem Herr Zirm zur Abgeltung der ihm gegenüber geltend gemachten Ansprüche aus § 64 GmbHG einen Vergleichsbetrag von 20.000 € zur Insolvenzmasse bezahlt, Herrn Zirm wird nachgelassen, den Vergleichsbetrag teilweise in Raten zu bezahlen wird bestimmt auf Donnerstag, 05.06.2025, 09:30 Uhr Dienstzimmer 139, 1. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu) Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 19.05.2025
Originalbekanntmachung
IN 421/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Alpensolar Service GmbH, Gewerbepark 25, 87477 Sulzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Zirm Oliver Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 10503 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 09.07.2025
Originalbekanntmachung
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