Antragsverfahren Bayern HRB 14985

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Insolvenzprofil

KF Shuttle-Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Feldmochinger Straße 412, 80995 München
Handelsregister
Kempten (Allgäu), HRB 14985
EUID
DED2304V.HRB14985

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 4784/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat über den Antrag der KF Shuttle-Service GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erfüllt sein müssen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Für die elektronische Kommunikation wird auf die Zivilprozessordnung und die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung verwiesen. Die Entscheidung wurde am 13.05.2026 vom Amtsgericht München - Insolvenzgericht bekannt gegeben.

Originalbekanntmachung

13.05.2026

1542 IN 4784/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. KF Shuttle-Service GmbH, Feldmochinger Straße 412, 80995 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nassir Khudaida Sabah Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 14985 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genü...

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