Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 6250

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Antrobau - Anstrich und Trockenausbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Boschstr. 10, 94405 Landau a.d. Isar
Handelsregister
Landshut, HRB 6250
EUID
DED2404V.HRB6250

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 707/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Vornahme von Innen- und Aussenanstricharbeiten aller Art und Vornahme von Trockenausbauarbeiten aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antrobau - Anstrich und Trockenausbau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 27.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 01.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

02.03.2026

IN 707/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Antrobau - Anstrich und Trockenausbau GmbH, Boschstraße 10, 94405 Landau, vertreten durch die Geschäftsführerin Wimmer Andrea Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 6250 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 27.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Land...

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