Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Black Bean GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pfarrkirchener Straße 68, 84307 Eggenfelden
Handelsregister
Landshut, HRB 4716
EUID
DED2404V.HRB4716
Insolvenzgericht
Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 12/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte
Adresse
Konradweg 10, 84034 Landshut
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Coffee-Shops und des Catering-Service sowie die Betätigung als Franchise-Geber für den Betrieb von Coffee- Shops und des Catering-Service.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Bean GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Landshut hat die Verteilung der Masseverbindlichkeiten angeordnet, wobei eine verfügbare Masse von 16.133,23 € für Masseverbindlichkeiten in Höhe von 95.230,20 € zur Verfügung steht. Die voraussichtliche Quote liegt bei ca. 15-20 %. Da die Masse nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten vollständig zu befriedigen, ist die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 211 InsO beabsichtigt. Ein Einstellungstermin nach § 211 InsO ist für das schriftliche Verfahren angesetzt. Beteiligte können bis zum 03.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich beim Insolvenzgericht einreichen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden bereits festgesetzt. Das Verzeichnis der Masseverbindlichkeiten liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut nieder.
Originalbekanntmachung
18.12.2025
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 12/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Black Bean GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pfarrkirchener Straße 68, 84307 Eggenfelden
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 4716
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0001FR/He
|
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.10.2025.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 12/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Black Bean GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pfarrkirchener Straße 68, 84307 Eggenfelden
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 4716
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0001FR/He
|
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.10.2025.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.12.2025
Originalbekanntmachung
04.03.2026
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 12/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Black Bean GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pfarrkirchener Straße 68, 84307 Eggenfelden
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 4716
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0001FR/He
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Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.02.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 L...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 12/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Black Bean GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pfarrkirchener Straße 68, 84307 Eggenfelden
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 4716
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0001FR/He
|
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.02.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Originalbekanntmachung
04.03.2026
IN 12/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Black Bean GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pfarrkirchener Straße 68, 84307 Eggenfelden
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 4716
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0001FR/He
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schri...
IN 12/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Black Bean GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Pfarrkirchener Straße 68, 84307 Eggenfelden
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 4716
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0001FR/He
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Originalbekanntmachung
17.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Bean GmbH findet mit Zustimmung des Gerichts die Verteilung der Masseverbindlichkeiten statt. Verfügbare Verteilungsmasse: 16.133,23 €. Zu berücksichtigen sind Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 InsO in Höhe von 95.230,20 €. Voraussichtliche Quote auf die Masseverbindlichkeiten, ca. 15-20 %. Da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten vollständig zu befriedigen, ist die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 211 InsO beabsichtigt. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Masseverbindlichkeiten ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht -, Geschäftsnummer IN 12/21, niedergelegt.
Landshut, der 17.03.2026
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht -
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