Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Marktplatz 1, 94522 Wallersdorf
Handelsregister
Landshut, HRB 11822
EUID
DED2404V.HRB11822
Insolvenzgericht
Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 916/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Hotels samt Gastwirtschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Landshut hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG eingeleitet. Der Schuldner ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 11822 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Christine Elfriede Wiebel. Im Rahmen des Verfahrens ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen gemäß einem Antrag vom 09.03.2026 festgesetzt werden. Die Festsetzung der Beträge erfolgt gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht in der öffentlichen Bekanntmachung, sondern kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Die Umsatzsteuer ist in der aktuellen Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV hinzuzusetzen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe sind als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sichere Übermittlungwege einzureichen.
Originalbekanntmachung
21.05.2025
IN 916/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wiebel Christine Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11822
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen d...
IN 916/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wiebel Christine Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11822
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 21.05.2025
Originalbekanntmachung
23.03.2026
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 916/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wiebel Christine Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11822
- Schuldnerin -
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Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.03.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von z...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 916/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wiebel Christine Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11822
- Schuldnerin -
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Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.03.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.03.2026
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