Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 8277

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DEALLX GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach am Inn
Handelsregister
Landshut, HRB 8277
EUID
DED2404V.HRB8277

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 427/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Online-Versandhandel mit Waren aller Art, soweit dies keiner besonderen behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedarf, sowie das Online-Marketing.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEALLX GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Schenk Bettina Ulrike, ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.

Originalbekanntmachung

22.01.2026

IN 427/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DEALLX GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführerin Schenk Bettina Ulrike Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 8277 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 A...

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