Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Happy Lagerverkauf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Opalstr. 19, 84032 Altdorf
Handelsregister
Landshut, HRB 4528
EUID
DED2404V.HRB4528
Insolvenzgericht
Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 5/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Schartl Oliver
Adresse
Erchinger Weg 1c, 85399 Hallbergmoos
Telefon
+49(811)99866 30
Fax
+49(811)99866 31
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf ab Lager oder Fabrik von Schuhen, Mode-, Sport sowie Gebrauchs- und Genußartikeln aller Art, die Lagerung des entsprechenden Sortiments und die Erbringung von Dienstleistungen im vorgenannten Geschäftsbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Happy Lagerverkauf GmbH ist am 30.03.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter wird Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.05.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Die Gläubigerversammlung sowie der Prüfungstermin sind für den 08.06.2026 anberaumt. Ursprünglich war für diesen Termin 10:00 Uhr vorgesehen, dieser Termin wird jedoch durch Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 31.03.2026 auf 11:00 Uhr korrigiert, da ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vorlag.
Originalbekanntmachung
30.03.2026
IN 5/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Happy Lagerverkauf GmbH, Opalstraße 19, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 4528
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-7872-25/mf
Geschäftszweig/Beschäftigung: Verkauf ab Lager oder Fabrik von Schuhen, Mode-, Sport sowie Gebrauchs- und Genußartikeln aller Art, die Lagerung des entsprechenden Sortiments und die Erbringung von Dienstleistungen im vorgenannten Geschäftsbereich
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.03.2026 um 09:00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 A...
IN 5/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Happy Lagerverkauf GmbH, Opalstraße 19, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 4528
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-7872-25/mf
Geschäftszweig/Beschäftigung: Verkauf ab Lager oder Fabrik von Schuhen, Mode-, Sport sowie Gebrauchs- und Genußartikeln aller Art, die Lagerung des entsprechenden Sortiments und die Erbringung von Dienstleistungen im vorgenannten Geschäftsbereich
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.03.2026 um 09:00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Schartl Oliver
Erchinger Weg 1c, 85399 Hallbergmoos
Telefon: +49(811)99866 30
Telefax: +49(811)99866 31
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.05.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.06.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 08.06.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern:
Manuela Tauber, Rottenburger Straße 18, 84030 Ergolding
Nico Schulz, Weinbergstraße 54, 17268 Templin
Lewin Berner, Finkenweg 4, 74399 Walheim
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.01.2026 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
01.04.2026
IN 5/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Happy Lagerverkauf GmbH, Opalstraße 19, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 4528
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-7872-25/mf
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erlässt das Amtsgericht Landshut am 31.03.2026 folgenden
Beschluss
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Der Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 30.03.2026 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeu...
IN 5/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Happy Lagerverkauf GmbH, Opalstraße 19, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 4528
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-7872-25/mf
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erlässt das Amtsgericht Landshut am 31.03.2026 folgenden
Beschluss
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Der Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 30.03.2026 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.06.2026, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Der Termin wurde nicht korrekt in die DB eingetragen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 31.03.2026
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