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Insolvenzprofil
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Errichtung und Sanierung von Wohn- und Geschäftsimmobilien, sowohl als Generalunter- und Generalübernehmer, ferner Vermittlung von Bauaufträgen sowie Handel mit Baustoffen; Organisation sämtlicher Hilfestellungen und Leistungen, um Kunden bei der Neustrukturierung ihres Wohnorts behilflich zu sein, insbesondere mittels Rund-um-Paket mit sämtlichen Dienstleistungen und Vermittlung von Angeboten zu geprüften Kooperationspartnern (Umzugsunternehmen, Architekten und Innenarchitekten, Maklerunternehmen, Objekteinrichter,etc.).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plenge Bau GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 13.08.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzbeschlag bleibt für Steuererstattungsansprüche (Einkommen-, Umsatz-, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kfz-Steuer, Kirchensteuer) sowie für bestimmte Forderungen aus verbundenen Verfahren der Frau Andrea Plenge und des Herrn Sven Plenge sowie für Kfz-Steuer-Erstattungen bezüglich eines Anhängers über das Verfahrensende hinaus aufrechterhalten. Es wird eine Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge angeordnet.
Originalbekanntmachung
IN 803/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Plenge Bau GmbH, Ohmstraße 6, 84051 Essenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Plenge Sven Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 11257 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 18.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.06.2024
Originalbekanntmachung
IN 803/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Plenge Bau GmbH, Ohmstraße 6, 84051 Essenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Plenge Sven Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 11257 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 31.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 24.07.2024
Originalbekanntmachung
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