Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
smartime GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Klötzlmüllerstraße 60a, 84034 Landshut
Handelsregister
Landshut, HRB 10404
EUID
DED2404V.HRB10404
Insolvenzgericht
Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 825/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen
Adresse
Dreifaltigkeitsplatz 177, 84028 Landshut
Gegenstand des Unternehmens
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und Erfüllung von Werk- und Dienstleistungsverträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der smartime GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Uli Lohr, ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen sowie später die des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vorläufige Verwalter beantragte eine Erhöhung des Regelsatzes um 25,94 % aufgrund einer Betriebsfortführung für zwei Monate. Der Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung um 70 % aufgrund einer Betriebsfortführung für 14 Monate und der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, sowie eine Minderung um 5 % wegen seiner Vorbefassung als vorläufiger Verwalter. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 16.03.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
30.12.2025
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung mit dem bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer Uli Lohr vom 31.10.2025
wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.02.2026, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 3a, EG, Sitzungssaalbau, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
Der Insolvenzverwalter behauptet Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen den bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer Uli Lohr in Höhe von 224.609,05 € aus folgenden zwei Sachverhalten:
Im Zuge seines vormaligen Erwerbs der Insolvenzschuldnerin hat der bisherige Gesellschafter und Geschäftsführer Uli Lohr mit einer anderen, ihm zuzuordnenden Gesellschaft, der GS Elektronik GmbH, mit Vertrag vom 23.08.2023 bei d...
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung mit dem bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer Uli Lohr vom 31.10.2025
wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.02.2026, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 3a, EG, Sitzungssaalbau, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
Der Insolvenzverwalter behauptet Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen den bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer Uli Lohr in Höhe von 224.609,05 € aus folgenden zwei Sachverhalten:
Im Zuge seines vormaligen Erwerbs der Insolvenzschuldnerin hat der bisherige Gesellschafter und Geschäftsführer Uli Lohr mit einer anderen, ihm zuzuordnenden Gesellschaft, der GS Elektronik GmbH, mit Vertrag vom 23.08.2023 bei der Sparkasse Landshut ein Darlehen über 70.000 € aufgenommen. Die Rückführung dieses Darlehens erfolgte bis zum 29.07.2024 und jedenfalls in Höhe von EUR 26.659,64 aus Mitteln der Insolvenzschuldnerin. Die teilweise Rückführung des Darlehens stellt eine Zahlung an den Gesellschafter dar, die als Verbindlichkeit des Gesellschafters in das Verrechnungskonto einzustellen und zu erstatten ist.
Die Schuldnerin war bereits im Juli 2024 zahlungsunfähig. Bereits zu diesem Zeitpunkt ergeben sich aus den vorliegenden Anmeldungen zur Insolvenztabelle Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Diese wurden bis zuletzt nicht erfüllt. Im September 2024 wurden zudem Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 11.270,14 € und Beiträge an die Techniker Krankenkasse in Höhe von 18.040,34 € nicht eingelöst. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nahm der Geschäftsführer ab 02.08.2024 Zahlungen in Höhe von 197.949,41 € vor, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar waren. Der hohe Betrag kommt insbesondere durch zwischenzeitliche Einzahlungen auf das debitorisch geführte Geschäftskonto zustande. Der Geschäftsführer haftet für diese Zahlungen in Höhe von 197.949,41 € nach § 15 Abs. 4 S. 1 InsO.
Der bisherige Gesellschafter und Geschäftsführer Uli Lohr bestreitet die aufgeführten Ansprüche sowohl dem Grund als auch der Höhe nach. Zudem legte er ein Vermögensverzeichnis zum Stichtag 10.09.2025 vor, aus dem sich ableiten lässt, dass er den Gesamtbetrag von 224.609,05 € nicht stemmen kann.
Die Vergleichsvereinbarung hat folgenden Inhalt:
(1)
Der Schuldner verpflichtet sich zur einmaligen Zahlung eines Betrages von
EUR 10.000,00.
(2) Die Zahlung ist zehn Bankarbeitstage nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung fällig.
(3) Sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Schuldner gelten mit vollständiger Zahlung des unter Ziffer 1 aufgeführten Betrages als erfüllt.
(4)
Die Zahlungen sind zu leisten auf das für dieses Verfahren eingerichtete Konto
Deutsche Bank AG
IBAN DE43 7007 0010 0193 8984 49
BIC DEUTDEMMXXX
Kontobezeichnung: smartime GmbH ZIV Dr. Fridgen
(5)
Dem Schuldner wird nachgelassen, einen Betrag in Höhe von EUR 5.000,00 in fünf monatlichen Raten zu je EUR 1.000,00 zu leisten. Die Rate ist jeweils zum dritten Bankarbeitstag des Monats fällig; erstmalig ist die Rate fällig im Monat der der Unterzeichnung dieser Vereinbarung folgt. Kommt der Schuldner mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist die Summe nach Ziffer (1) sofort insgesamt fällig.
(6) Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vergleiches ist die Zustimmung der
Gläubigerversammlung nach 160 Abs. 1 S. 1 InsO
(7) Kosten für diese Vereinbarung werden nicht erhoben.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.12.2025
Originalbekanntmachung
30.12.2025
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.02.2026, 13:30 Uhr
Sitzungssaal 3a, EG, Sitzungssaalbau, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.12.2025
Originalbekanntmachung
12.02.2026
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 12.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht ...
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 12.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 12.02.2026
Originalbekanntmachung
27.02.2026
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Dreifaltigkeitsplatz 177, 84028 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfol...
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Dreifaltigkeitsplatz 177, 84028 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst hat.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 12.02.2026 angegebenen Tätigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 12.02.2026 zu entnehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25,94 %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 2 Monate
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
27.02.2026
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Dreifaltigkeitsplatz 177, 84028 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Inso...
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Dreifaltigkeitsplatz 177, 84028 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 14 Monate
- Ausarbeitung eines InsolvenzplansAußerdem beantragt der Insolvenzverwalter eine Minderung des Regelsatzes um 5 %.Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen: - Vorbefassung als vorläufiger Insolvenzverwalter
Dem Insolvenzverwalter war somit eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
12.03.2026
IN 825/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
smartime GmbH, Klötzlmüllerstraße 60 a, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Lohr Uli
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10404
- Schuldnerin -
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 16.03.2026 aufgehoben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.