Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 11864

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Tanja Brandl Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding
Handelsregister
Landshut, HRB 11864
EUID
DED2404V.HRB11864

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 39/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Zattler

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, sowie Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung insbesondere bei der Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tanja Brandl Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Zattler als Insolvenzverwalter tätig. Die Prüfung der bis 11.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters hat die Gläubigerversammlung beschlossen, ein Treuhandkonto bei der UniCredit Bank GmbH - HypoVereinsbank beizubehalten und zur Hinterlegungsstelle gemäß § 149 InsO zu bestimmen. Zudem hat die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter gemäß §§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO ermächtigt, Prozesse mit erheblichem Streitwert zu führen sowie Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen. Einwendungen gegen die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung können bis einschließlich 25.06.2025 schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorlegt werden.

Originalbekanntmachung

06.06.2025

IN 39/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die Geschäftsführerin Wiebel Christine Elfriede Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11864 - Schuldnerin - | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende Tagesordnungspunkte: 1. Für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde folgendes Treuhandkonto eingerichtet: Institut: UniCredit Bank GmbH - HypoVereinsbank Kontonummer: 45182550 BLZ: 70020270 IBAN: DE16 7002 0270 0045 1825 50 BIC: HYVEDEMMXXX Kontoinhaber: RA Zattler w/ Tanja Brandl Verwaltungs GmbH Die Gläubigerversammlung beschließt, das Treuhandkonto beizubehalten sowie zur Hinterlegungsstelle gemäß § 149 InsO zu bestimmen. 2. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter gemäß §§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO allgemein Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert...

Originalbekanntmachung

12.03.2026

IN 39/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die Geschäftsführerin Wiebel Christine Elfriede Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11864 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 11.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2,3,4,5 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Am...

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