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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Foodis GmbH ist am 29.05.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Bauer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, Forderungen bis zum 10.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 21.08.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Am 14.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Prüfung der bis zum 17.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
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2 IN 141/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Foodis GmbH, Amberger Straße 7, 86879 Wiedergeltingen, vertreten durch den Geschäftsführer Alabrahem Koteba Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20014 - Schuldnerin - hat der Insolvenzverwalter am 14.01.2026 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 21.01.2026
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2 IN 141/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Foodis GmbH, Amberger Straße 7, 86879 Wiedergeltingen, vertreten durch den Geschäftsführer Alabrahem Koteba Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20014 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der bis 17.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 17.02.2026
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