Antragsverfahren Bayern HRB 16950

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GO Immobilien Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Leipheimer Straße 41, 89233 Neu-Ulm
Handelsregister
Memmingen, HRB 16950
EUID
DED2505V.HRB16950

Insolvenzgericht

Gericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 8/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Vermietung von einzelnen Zimmern, Wohnungen, Häusern zu Wohn- oder Gewerbezwecken an Privatpersonen oder Gewerbetreibende.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Memmingen hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GO Immobilien Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Hobza, entschieden. Der Antrag des antragstellenden Gläubigers wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Neu-Ulm einzureichen.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

IN 8/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GO Immobilien Verwaltungs GmbH, v.d.d.GF Hobza Peter, Leipheimer Straße 41, 89233 Neu-Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Hobza Peter Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16950 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neu-Ulm Schützenstr. 60 89231 Neu-Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche B...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.