Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lingl Anlagenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nordstraße 2, 86381 Krumbach
Handelsregister
Memmingen, HRB 19317
EUID
DED2505V.HRB19317
Insolvenzgericht
Gericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 262/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon
+49(911)9512850
E-Mail
advo@ra-dr-beck.de
Fax
+49(911)95128510
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion, der Vertrieb und der Handel mit Maschinen und maschinellen Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lingl Anlagenbau GmbH ist anhängig. Zum Sonderinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann bestellt, dessen Aufgabengebiet die Prüfung des Bestehens eines Anfechtungsanspruchs hinsichtlich einer transferierten Umsatzsteuererstattung umfasst. Der ursprüngliche Berichtstermin sowie der Prüfungstermin waren ursprünglich für den 24.01.2024 angesetzt, wurden jedoch wegen Erkrankung des Insolvenzverwalters aufgehoben. Ein neuer Berichtstermin sowie ein neuer Prüfungstermin sind auf den 20.02.2024 um 11:00 Uhr bestimmt. Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen und Hinweisen aus dem Anordnungsbeschluss vom 01.12.2023.
Originalbekanntmachung
23.01.2024
IN 262/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Lingl Anlagenbau GmbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch den Geschäftsführer Schug Hubert Franz Augustin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19317
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Der Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,...
IN 262/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Lingl Anlagenbau GmbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch den Geschäftsführer Schug Hubert Franz Augustin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19317
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Der Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten und
der Prüfungstermin
vom 24.01.2024
werden wegen Erkrankung des Insolvenzverwalters aufgehoben.
2. Neuer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten und
neuer Prüfungstermin
werden bestimmt auf
Dienstag, den 20.02.2024, 11:00 Uhr.
Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen und Hinweisen aus dem Anordnungsbeschluss vom 01.12.2023.
Originalbekanntmachung
07.01.2026
IN 262/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lingl Anlagenbau GmbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch den Geschäftsführer Schug Hubert Franz Augustin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19317
- Schuldnerin -
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung des Bestehens des Anfechtungsanspruchs hinsichtlich der von der Lingl Holding GmbH an die Lingl Anlagenbau GmbH transferierte Umsatzsteuererstattung des Finanzamts Weiden i.d.OPf. in Höhe von 94.331,98 €.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 ...
IN 262/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lingl Anlagenbau GmbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch den Geschäftsführer Schug Hubert Franz Augustin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19317
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung des Bestehens des Anfechtungsanspruchs hinsichtlich der von der Lingl Holding GmbH an die Lingl Anlagenbau GmbH transferierte Umsatzsteuererstattung des Finanzamts Weiden i.d.OPf. in Höhe von 94.331,98 €.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 22.12.2025
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