Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft unter der Firma Hans Lingl Anlagen-bau und Verfahrenstechnik GmbH & Co. KG in Krumbach sowie bei der HL Beteiligungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Krumbach.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom 08.07.2025 vom Amtsgericht Neu-Ulm.
Originalbekanntmachung
IN 186/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LINGL-Verwaltungsgesellschaft mbH, Nordstraße 2, 86381 Krumbach, vertreten durch den Geschäftsführer Kögel Alexander Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 6677 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 08.07.2025
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