Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Memminger Brauerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Dr.-Karl-Lenz-Str. 68, 87700 Memmingen
Handelsregister
Memmingen, HRB 11735
EUID
DED2505V.HRB11735
Insolvenzgericht
Gericht
Memmingen
Aktenzeichen
2 IN 36/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon
+49(89)545110
E-Mail
oliver.schartl@mhbk.de
Fax
+49(89)54511444
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Bier und anderen Getränken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg als Insolvenzverwalter in den Verfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG sowie der Memminger Brauerei-Logistik GmbH angemeldeten Forderungen. In diesem Bereich hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung am 28.01.2026.
Originalbekanntmachung
02.02.2026
2 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 11735
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefondurchwahl: +49(89)54511121,Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg jeweils als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG sowie der Memminger Brauerei-Logistik GmbH angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werd...
2 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 11735
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefondurchwahl: +49(89)54511121,Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg jeweils als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG sowie der Memminger Brauerei-Logistik GmbH angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 28.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.