Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 10974

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Insolvenzprofil

Schieferle Werkzeug- und Formenbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Messerschmittstr. 35, 89343 Jettingen-Scheppach
Handelsregister
Memmingen, HRB 10974
EUID
DED2505V.HRB10974

Insolvenzgericht

Gericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 346/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung von Werkzeugen und Formen für die kunststoffverarbeitende Industrie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schieferle Werkzeug- und Formenbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schmucker Franz, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neu-Ulm eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie die qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erfüllt sein müssen.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

IN 346/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schieferle Werkzeug- und Formenbau GmbH, Messerschmittstraße 35, 89343 Jettingen-Scheppach, vertreten durch den Geschäftsführer Schmucker Franz Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 10974 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neu-Ulm Schützenstr. 60 89231 Neu-Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO...

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