Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen
Handelsregister
Memmingen, HRB 17305
EUID
DED2505V.HRB17305
Insolvenzgericht
Gericht
Memmingen
Aktenzeichen
3 IN 49/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Adresse
Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung von Unternehmen - insbesondere der Getränkeindustrie und des Getränkegroßhandels in Fragen des Vertriebs, der Organisation, des Marketing, der Produktpolitik und der Logistik. Die Verwaltung und Vermarktung von Übernachtungseinrichtungen, wie Hotels, Gasthäusern und Pensionen. Die Gesellschaft erbringt sämtliche hiermit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung dieses Zwecks sowohl Mietverträge über derartige Objekte abzuschließen, als auch Immobilien zum Zwecke der Vermarktung und Verwaltung anzumieten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simmes + Partner GmbH ist beim Amtsgericht Memmingen anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Berechnungsgrundlage betrug 22.673,06 EUR, nachdem der Verwalter auf die Vergütung aus einem Teil der Masse verzichtet hat. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 5.734,49 EUR steht ein Betrag von 5.718,12 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis einschließlich 23.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
17.07.2024
3 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistungen, Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simmes Edeltraud
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17305
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine
Zustimmung zum Abschluss folgenden Vergleichs gem. § 160 Abs. 1, 2 Nr.3 InsO:
Zur Abgeltung der geltend gemachten Haftungsansprüche gegenüber der Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH zahlt die Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH einen Betrag in Höhe von € 7.200,00 an die Insolvenzmasse.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.08.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorz...
3 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistungen, Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simmes Edeltraud
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17305
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine
Zustimmung zum Abschluss folgenden Vergleichs gem. § 160 Abs. 1, 2 Nr.3 InsO:
Zur Abgeltung der geltend gemachten Haftungsansprüche gegenüber der Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH zahlt die Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH einen Betrag in Höhe von € 7.200,00 an die Insolvenzmasse.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.08.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Memmingen, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss an alle Insolvenzgläubiger zuzustellen und einen entsprechenden Zustellnachweis dem Gericht zu übersenden.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 16.07.2024
Originalbekanntmachung
26.02.2026
3 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistungen, Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simmes Edeltraud
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17305
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 5.734,49 EUR steht ein Betrag von 5.718,12 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
26.02.2026
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
3 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistungen, Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simmes Edeltraud
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17305
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Henrik Brandenburg, Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu), für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurden festgesetzt.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.02.2026.
Grundsätzlich wäre ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 24.453,06 EUR die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) fest...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
3 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistungen, Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simmes Edeltraud
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17305
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Henrik Brandenburg, Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu), für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurden festgesetzt.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.02.2026.
Grundsätzlich wäre ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 24.453,06 EUR die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festzusetzen gewesen. Ein Teil der Masse wurde durch eine zusätzliche Zahlung der Geschäftsführerin generiert mit dem Ziel, eine nahezu vollständige Befriedigung der Gläubiger nach § 38 InsO zu erreichen. Der Insolvenzverwalter verzichtete auf die Geltendmachung der Vergütung aus diesem Betrag, um eine unangemessene Belastung der Geschäftsführerin zu vermeiden. Die Berechnungsgrundlage reduziert sich damit auf 22.673,06 EUR.
Zuschläge wurden nicht geltend gemacht. Abschlagstatbestände sich nicht ersichtlich. Das Verfahren entspricht in der Gesamtschau einem Normalverfahren.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV - unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
26.02.2026
3 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistungen, Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simmes Edeltraud
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17305
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.04.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schri...
3 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simmes + Partner GmbH, Verwaltung und Dienstleistungen, Bergäckerweg 21, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Simmes Edeltraud
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17305
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.04.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.