Schlussverteilung Bayern HRB 17835

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SteTas GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Magirusstraße 23, 89250 Senden
Handelsregister
Memmingen, HRB 17835
EUID
DED2505V.HRB17835

Insolvenzgericht

Gericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 233/24
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Michael Winterhoff
Adresse
Söflinger Straße 70, 89077 Ulm

Gegenstand des Unternehmens

Produktion und Handel mit Bilderrahmen aus Aluminium.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SteTas GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen, zuständig für das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Neu-Ulm. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Winterhoff ist bestellt und hat seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt bekommen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen in Höhe von 192.173,58 EUR festgestellt. Für diese Forderungen steht ein Betrag von 43.533,14 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis einschließlich 26.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. In dem Verfahren standen Forderungen in Gesamthöhe von 192.173,58 EUR einem Massebestand von 100.540,77 EUR gegenüber, wovon vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen waren. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Winterhoff wurde ebenfalls festgesetzt, wobei die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen sind.

Originalbekanntmachung

09.07.2024

IN 233/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. SteTas GmbH, Magirusstraße 23, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Tasdelen Altan - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 09.07.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Winterhoff, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, Telefon: +49(731)8507720, Telefax: +49(731)85077277, Email: ulm@jbw-law.eu. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen ei...

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 233/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SteTas GmbH, Magirusstraße 23, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Tasdelen Altan Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17835 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 192.173,58 EUR steht ein Betrag von 43.533,14 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 26.03.2026

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 233/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SteTas GmbH, Magirusstraße 23, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Tasdelen Altan Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17835 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.05.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vor...

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 233/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SteTas GmbH, Magirusstraße 23, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Tasdelen Altan Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17835 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Winterhoff, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters v...

Originalbekanntmachung

21.05.2026

IN 233/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SteTas GmbH, Magirusstraße 23, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Tasdelen Altan Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17835 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Winterhoff, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag d...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.