Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 18609

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Insolvenzprofil

WI Verwaltungs 80 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fidel-Kreuzer-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen
Handelsregister
Memmingen, HRB 18609
EUID
DED2505V.HRB18609

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
9 IN 60/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christoph Simmat
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung an sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, welche den Erwerb, Besitz, die Verwaltung, Vermietung bzw. Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaften und ihrer Gesellschafter zum Gegenstand haben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Memmingen hat über den Antrag der WI Verwaltungs 80 GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Stuttgart einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

9 IN 60/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. WI Verwaltungs 80 GmbH, Fidel-Kreuzer-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Sikler Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 18609 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Simmat, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 349/2024/sim/so auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntma...

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