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Insolvenzprofil
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Besitz, Erwerb und Verwaltung von Immobilien
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 P Investments GmbH ist am 28.04.2020 eröffnet. Der Schuldnerin sind Verfahrensbevollmächtigte zugeordnet. Im laufenden Verfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklasse § 39 Abs. 1 InsO bis zum 28.07.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten steht die Gelegenheit zu, bis zum 08.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Parallel dazu erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.07.2025 den Forderungsanmeldungen widersprechen. Die Tabellen mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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