Panzerung, Veredelung und Handel mit Kraftfahrzeugen und diesbezüglicher Handel mit Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Abwicklungs GmbH (vormals Alpha Armouring Panzerung GmbH) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen angemeldet, deren Prüfung bis zum 26.04.2024 in einem schriftlichen Verfahren erfolgte. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 27.05.2024 eingeräumt, um den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Mit Zustimmung des Gerichts findet nun die Schlussverteilung statt. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 505.460,16 EUR. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 3.626.173,86 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Originalbekanntmachung
26.04.2024
1542 IN 1987/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München,
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1. Die Prüfung der bis 26.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 81 - 108 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist...
1542 IN 1987/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München,
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1. Die Prüfung der bis 26.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 81 - 108 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.04.2024
Originalbekanntmachung
20.05.2025
1542 IN 1987/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträg...
1542 IN 1987/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.05.2025
Originalbekanntmachung
20.06.2025
Veröffentlichung gem. § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Abwicklungs GmbH (vormals: Alpha Armouring Panzerung GmbH), Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 505.460,16 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 3.626.173,86 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer 1542 IN 1987/18 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
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