Antragsverfahren Bayern HRB 203139

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Advipha Alliances GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München
Handelsregister
München, HRB 203139
EUID
DED2601V.HRB203139

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1502 IN 4182/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Import, Export, Großhandel und Vertrieb von Human- und Tierarzneimitteln, OTC-Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetika, Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln sowie Futter- und Ergänzungsfuttermitteln; Unternehmensberatung im Bereich Healthcare und Life Science; Import, Export, Kauf, Verkauf und Handel mit Sport- und Outdoor-Artikeln und Geräten; Entwicklung und Betrieb von Internetplattformen zur Marketing- und Vertriebsunterstützung und Betrieb von Online-Shop-Systemen; Entwicklung und Vermarktung von Smartphone-Applikationen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Advipha Alliances GmbH entschieden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren geblieben und nicht eröffnet worden.

Originalbekanntmachung

13.04.2026

1502 IN 4182/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Advipha Alliances GmbH, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Dargazanli Hakim, geb. Dargazanli Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 203139 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentlich...

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